Die Altersgrenze fürs kostenlose Mammographie-Screening-Programm (M.-S.-P.) zur Brustkrebsfrüherkennung wird in Deutschland ab Mitte des Jahres 2024 von 69 auf 75 Jahre angehoben werden.
Am 21. September 2023 hat der Gemeinsame Bundesausschuss in Berlin der Forderung zur Anhebung der Altersgrenze für die Teilnahme am qualitätsgesicherten M.-S.-P einstimmig der Forderung zugestimmt und die Krebsfrüh-erkennungsrichtlinie entsprechend angepasst. Nach vier Jahren intensiven ehrenamtlichen Einsatz hat die Petition, die mit über 80.000 Unterschriften unterstützt wurde, zu einer Bundesgesetzänderung geführt. Bundesweit haben nun 2,5 Millionen anspruchsberechtigte Frauen die Möglichkeit ab Juli 2024 weiterhin am qualitätsgesicherten (M.-S.-P.) teilnehmen zu können.
Ein Wahnsinnserfolg für alle Frauen in Deutschland.
Einen Rückblick auf die zurückliegenden letzten vier Jahre vom Start bis zum Ziel, haben wir in einem kleinen Videobeitrag zusammengefasst:
Wann kann ich zur Untersuchung?
So eine große Gesetzesänderung kann natürlich nicht von heute auf morgen umgesetzt werden. Das qualitätsgesicherte M.-S.-P. wird bisher rund 12 Millionen anspruchsberechtigten Frauen alle zwei Jahre angeboten. Weitere 2,5 Millionen anspruchsberechtigte Frauen kommen hinzu. Daher wird das Gesetz voraussichtlich erst am 1. Juli 2024 in Kraft treten. Zunächst sind noch weitere bürokratische Abläufe vorgeschrieben, wie die Zustimmung des Bundesgesundheitsministeriums oder der
Zulassung durch das Bundesumweltministerium für den Bereich des Strahlenschutzes. Darüber hinaus bedarf es auch einer praktischen Vorlaufzeit. Screening-Einheiten müssen ausgebaut werden, mehr Personal gefunden und organisatorische Abläufe angepasst werden. Ein wichtiger Grund ist die Anpassung der Meldedatenverordnung, diesbezüglich sind die jeweiligen Bundesländer in Deutschland in die Pflicht zu nehmen.
Werde ich automatisch angeschrieben?
Nein! Die automatische Einladung der Frauen zwischen 69 und 75 Jahren zu einer wohnortnahen Screening-Einheit kann leider nicht so schnell umgesetzt werden. Um dennoch eine möglichst schnelle Screening-Teilnahme zu ermöglichen, gibt es eine Übergangsregelung: Frauen im Alter von 70 bis 75 Jahren können voraussichtlich ab dem 1. Juli 2024 bei den sogenannten Zentralen Stellen einen Termin (Selbsteinladung) anfordern. Dort wird geprüft, ob die letzte Teilnahme am M.S.P. mindestens 22 Monate zurück liegt. Die automatische Einladung wird voraussichtlich ab 2026 erfolgen!
Wo bekomme ich einen Termin?
Den Termin erhält man bei den sogenannten Zentralen Stellen. Die Kontaktdaten der regional zuständigen zentralen Stellen sind auf der Website der Kooperationsgemeinschaft Mammographie-Screening (KoopG) zu finden. Dort kann voraussichtlich ab dem 1. Juli 2024 auch direkt ein Termin vereinbart werden:
Weitere Informationen zur Alterserweiterung finden Sie auch hier:
Zudem überarbeitete der G-BA seine sogenannte Entscheidungshilfe mit näheren Informationen zu den Inhalten und dem Ablauf des Mammographie-Screenings:
Umfassende Informationen zum Mammographie-Screening sind auch auf der Website der KoopG zu finden:
Qualitätsgesichertes Mammographie-Screening auch für jüngere Frauen?
Aktuell prüft der Gemeinsame Bundesausschuss die Ausweitung des qualitätsgesicherten Mammographie-Screening-Programms auch für Frauen ab 45 Jahre. Das #mammobis75 ist sich sicher, dass auch diese Ausweitung im nächsten Schritt umgesetzt wird.